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von Marla Ernst

Unser Hinweisgebersystem

Wir gehen der Sache auf den Grund: Unser Hinweisgebersystem

Gemeinsam stark gegen Compliance-Verstöße. Das Hinweisgebersystem ist eines unserer Instrumente zur Meldung von Verdachtsfällen bei Hermes International (Otto Group Logistics) und sorgt intern wie extern für Aufklärung und Prävention. Als verantwortungsvolles und verlässliches Unternehmen wollen wir uns jederzeit regelkonform verhalten. Bei Missachtung gesetzlicher Vorschriften, unternehmensinterner Regeln und Selbstverpflichtungen würden wir nicht nur unseren guten Ruf aufs Spiel setzen, sondern auch weitere Schäden riskieren. Wir wollen, dass unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner, Lieferanten oder unsere Kundschaft stolz auf uns und ihre Verbindung zu uns sind.

SpeakUp

Unser digitaler Hinweisgeberkanal SpeakUp ist ein geschützter und sicherer Meldeweg, um begründete Verdachtsfälle auf Compliance-Verstöße zu melden. Die Plattform kann anonym genutzt werden und garantiert maximalen Schutz für sensible Daten und hinweisgebende Personen. Das Tool bietet rund um die Uhr die Möglichkeit mit diesen anonym zu kommunizieren. Es kann weltweit in 20 Sprachen genutzt werden. Die Einrichtung eines systemseitigen Postfachs in SpeakUp ermöglicht sogar einen Austausch, ohne dass Rückschlüsse auf die Identität von hinweisgebenden Personen möglich sind.

Zum digitalen Hinweisgeberkanal geht es hier: SpeakUp

Ombudsmann

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie sich vertraulich an den Ombudsmann von OTTO wenden: Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert. Als Rechtsanwalt unterliegt er der Verschwiegenheitspflicht und darf nur mit Zustimmung der hinweisgebenden Person Hinweise auf einen Compliance-Verstoß an die zuständige Compliance-Einheit innerhalb der Otto Group übermitteln.

Zum Ombudsmann, Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert, geht es hier:

E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de

Telefon: 069 – 710 33 330

 oder 06105 – 921355

Sowohl das digitale Hinweisgeberportal SpeakUp als auch der Ombudsmann Dr. Rainer Buchert dienen als interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und Beschwerdestellen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Beschwerden nach dem LkSG betreffen nur Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen und die Verletzung bestimmter Vorschriften zum Schutz der Umwelt.

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