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UZK

von Anne Harms
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UZK steht für den Unionszollkodex, also den Zollkodex der Europäischen Union (EU). Der UZK bildet gemeinsam mit der delegierten Verordnung und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen das Zollrecht der EU. Der UZK fasst alle Zollschriften zusammen, harmonisiert diese und dient somit der Zollunion der EU.

Basierend auf dem Konzept des freien Binnenmarkts, regelt der UZK alle Fragen des Zollrechts: Die Arbeitsweise der Zollbehörden, die zentrale Zollabwicklung, besondere Zollverfahren, das Zollschuldrecht, den elektronischen Datenaustausch und die Datenspeicherung in der Zollpraxis. Der UZK ist seit dem 01. Mai 2016 anwendbar und ersetzt bis zum Jahr 2020 alle bisherigen Verfahren.

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