Am 1. März 2023 beginnt die zweite Umsetzungsphase des EU-Zollprogramms Import Control System 2 (ICS2). Für Akteure, die an der Abfertigung, dem Versand und der Beförderung von Fracht-, Express- oder Postsendungen in oder durch die EU auf dem Luftweg beteiligt sind, gelten dann erweiterte Pflichten zur Vorab-Datenmeldung. Welche neuen Pflichten mit dem ICS verbunden sind und welche Unternehmen Phase 2 betrifft, erläutert Damaris Lutz, Regional Sales Manager Customs Solutions bei Hermes Germany.
Zollverfahren
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