Home Insights Das Zollsystem ICS2 geht in die zweite Phase: Was erwartet Unternehmen?
Unsplash / Patrick Campanale

Das Zollsystem ICS2 geht in die zweite Phase: Was erwartet Unternehmen?

von Editorial Office

Am 1. März 2023 beginnt die zweite Umsetzungsphase des EU-Zollprogramms Import Control System 2 (ICS2). Für Akteure, die an der Abfertigung, dem Versand und der Beförderung von Fracht-, Express- oder Postsendungen in oder durch die EU auf dem Luftweg beteiligt sind, gelten dann erweiterte Pflichten zur Vorab-Datenmeldung. Welche neuen Pflichten mit dem ICS2 verbunden sind und welche Unternehmen Phase 2 betrifft, erläutert Damaris Lutz, Regional Sales Manager Customs Solutions bei Hermes Germany.

Was ist das Import Control System 2 (ICS2) und wozu dient es?

Damaris Lutz: Beim Einfuhrkontrollsystem 2 (ICS2) handelt es sich um ein von der EU neu eingeführtes, zentrales Frachtinformationssystem zur Warenvoranmeldung zur Stärkung des Zollrisikomanagements. Die elektronische Vorabmeldung soll für höhere Transparenz im Importprozess sorgen und zudem potenzielle Gefährdungen bereits am Abgangsort im Drittland identifizierbar machen.

Wie erfolgt die Einführung von ICS2?

Damaris Lutz: Seit März 2021 werden Wirtschaftsteilnehmer*innen stufenweise verpflichtet, noch vor dem Eintreffen der Warensendung an der EU-Außengrenze mittels einer summarischen Eingangsanmeldung (Entry Summary Declaration/ ENS) alle relevanten Daten an ICS2 zu übermitteln. Die Einführung erfolgt in Phasen, gestaffelt nach Art der Dienstleistung im internationalen Warenverkehr:

Phase 1 begann am 15. März 2021 und betraf Luftfracht vor dem Verladen sowie Post- und Express-Sendungen.

Phase 2 folgt am 01. März 2023 und gilt für alle Luftfrachtsendungen sowie Post- und Express-Sendungen vor der Ankunft an der EU-Außengrenze.

Phase 3 schließt ab dem 01. März 2024 alle im See-, Straßen-, Schienen-, Post- und Expressverkehr beförderten Waren ein.

Wen betrifft die Pflicht zur Vorabmeldung in Phase 2?

Damaris Lutz: Mit Phase 2 sind alle Spediteure, Express-Kurierdienste und Betreiber von Postdiensten, welche Post-, Kurier- und Stückgutsendungen auf dem Luftweg in oder durch die EU (einschließlich Norwegen und Schweiz) befördern zur Vorab-Datenmeldung verpflichtet. Die Betreiber der Dienste tragen die rechtliche Verantwortung für die Bereitstellung der Daten und müssen sie entweder direkt via ICS2 melden, oder dem Luftfahrtunternehmen zur Einreichung übermitteln. Betreiber von Postdiensten und Express-Kurierdiensten, welche in Phase 1 nur zur begrenzten Datenabgabe verpflichtet waren, müssen sich künftig ebenfalls mit den Luftfahrtunternehmen abstimmen, um alle erforderlichen Erklärungen einzureichen. Versäumen sie dies, wird der Zoll die Warenabfertigung der Sendungen/Ladungen an der EU-Zollgrenze nicht fortsetzen. Mangelhafte Deklarationen können abgelehnt werden oder bei Nichteinhaltung zu Sanktionen führen.

Der Vorteil von ICS2: Einreichen über eine webbasierte Schnittstelle

Damaris Lutz: Das neue System arbeitet webbasiert und macht es Wirtschaftsteilnehmer*innen und Partnern in der Lieferkette dadurch möglich, Sicherheitsdaten über die Service-Schnittstelle STI („Shared Trader Interface“) der Europäischen Kommission unkompliziert und unabhängig von den nationalen Zollabfertigungssystemen (wie z.B. ATLAS in Deutschland) einzureichen. Alternativ haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, selbst eine nationale Serviceschnittstelle zur Zusammenführung der Daten im Common Repository System einzurichten.

Das zentrale Zollinformationssystem ISC2 ermöglicht:

  • die Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette und bei Gefahren den Eingriff an der geeignetsten Stelle
  • einen erhöhten Schutz der EU-Bürger und des Binnenmarkts vor Sicherheitsbedrohungen und Gefahren
  • die leichtere Identifikation von Warensendungen mit hohem Risiko durch die EU-Zollbehörden
  • angemessene und gezielte Zollmaßnahmen an den Außengrenzen in Krisensituationen
  • die Erleichterung der grenzüberschreitenden Freigabe für rechtmäßigen Handel
  • verbesserten Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsakteuren und EU-Zollbehörden

Was ändert sich mit ISC2 gegenüber der ENS-Datenübermittlung?

Damaris Lutz: ICS2 ersetzt das aktuelle Einfuhrkontrollsystem. Die Übermittlung der Entry Summary Declaration ist zwar bereits seit dem 31. Dezember 2010 verpflichtend – diese Daten müssen nun allerdings an das neue Import Control System weitergeleitet werden.

Die Eingangsanmeldung muss bereits vor der Verladung der Lieferung bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden. Zudem erfordert ICS 2 eine wesentlich genauere Datenübermittlung – so müssen die Verantwortlichen die ersten sechs statt bisher vier Ziffern des Harmonisierten System-(HS-)Codes in der Anmeldung dokumentieren.

Neu ist die Möglichkeit des gemeinsamen Einreichens der Daten durch verschiedene Akteure in der Lieferkette. Auch Importeure sind nun in der Pflicht, Daten an die Beförderer und Spediteure zu übermitteln, welche bisher die volle Verantwortung für die Inhalte der summarischen Eingangsanmeldungen trugen.

Folgende Prozesse unterstützt ICS2:

  • Abgabe der ENS mit Vorabinformationen zur Ladung beim Zoll
  • Sicherheitsrisikoanalyse durch den Zoll
  • Ankunft der Transportmittel
  • Gestellung von Waren beim Zoll
  • Zollkontrolle der Waren, falls erforderlich

Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Regelung beachten?

Damaris Lutz: Zuerst einmal wird ein Zugang für das EU-Trader-Portal benötigt – dabei handelt es sich um eine Webanwendung mit einer integrierten technischen Schnittstelle für die Zollsoftware. Unternehmen, welche noch nicht mit einem solchen Zugang arbeiten, müssen sich diesen zulegen. Um in Zukunft qualitativ hochwertige und präzise Daten bereitstellen zu können und für den Austausch von Informationen gerüstet zu sein, sollte vor allem die IT-Infrastruktur entsprechend ausgebaut, entwickelt oder aktualisiert werden. Entscheidend wird auch sein, die Geschäftsprozesse hinsichtlich der neuen Anforderungen zu analysieren und entsprechend anzupassen. Um die notwendigen Prozesse transparent zu machen, sollten alle involvierten Mitarbeiter*innen entsprechend geschult werden. Auch Unternehmen, die zu den erst ab 2024 in Phase 3 adressierten Unternehmen zählen, sollten zeitnah mit der Vorbereitung beginnen.

Sie fragen – wir antworten!

Sie haben Fragen zu Zollthemen? Senden Sie uns gerne eine E-Mail an fragen@hermes-supply-chain-blog.com, wir leiten Ihr Anliegen weiter an unser Expertenteam. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit unseren Datenschutzhinweisen.

Weiterführende Informationen zum ICS2 finden Sie auf der Seite Zoll.de und bei der EU-Kommission.

Damaris Lutz

Damaris Lutz, Regional Sales Manager Customs Solutions bei Hermes Germany.

Ähnliche Beiträge

Schreiben Sie einen Kommentar

* Wenn Sie dieses Formular nutzen, stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.