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Nach dem Brexit: Das ändert sich beim grenzüberschreitenden Handel

von Claus

Seit Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der Europäischen Zollunion. Was bedeutet der endgültige Brexit für den E-Commerce-Markt und für den grenzüberschreitenden Warenverkehr? Welche neuen Handelsregeln müssen nicht-britische Unternehmen beachten, wenn sie den Markt weiterhin bedienen wollen?

Trotz Brexit vom Rekordwachstum profitieren

Nach dem offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Handelsraum stehen nicht-britische Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel betreiben, vor neuen Hürden beim Warenverkehr. Mit dem vollzogenen Brexit hat sich einiges hinsichtlich Steuern, Zoll und Compliance geändert. Insbesondere in den ersten Wochen nach dem Austritt liefen Zollprozesse nicht so reibungslos wie sonst. Medien berichteten von fehlerhaft ausgefüllten Formularen, fehlenden Daten sowie schärferen Zoll- und Grenzkontrollen, die zu Staus und Verzögerungen führten.

Trotz Mehraufwand und eventuell auch Rechtsunsicherheit ist der Cross Border E-Commerce mit Großbritannien nach wie vor attraktiv, um das eigene Geschäft zu skalieren. Der lokale Onlinehandel boomt, und es ist kein Ende abzusehen. Laut des britischen Statistikamts (ONS) stiegen die E-Commerce-Gesamtwerte im Corona-Jahr 2020 verglichen mit dem Vorjahr um 46,1 Prozent an – das höchste jährliche Wachstum seit 2008.

Um von diesem Rekordanstieg zu profitieren, brauchen nicht-britische Unternehmen aktuelles Wissen über den Post-Brexit-Handelspakt und dessen Folgen  für das Cross Border E-Commerce-Geschäft. Laut Premierminister Boris Johnson, soll das Vereinigte Königreich künftig ein “offenes, großzügiges” und international ausgerichtetes Land sein, das sich dem freien Handel verpflichte. Doch was genau bedeutet das in der Praxis?

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Neue Einfuhrumsatzsteuer und Marktplatz-Verantwortlichkeiten

Mit dem Ende der Brexit-Übergangsphase hat die britische Finanzbehörde HMRC bestehende Mehrwertsteuerregelungen für den E-Commerce überarbeitet. Daraus ergeben sich folgende neue Vorgaben:

  • Die Mehrwertsteuerbefreiung für importierte Produkte mit einem geringfügigen Warenwert von bis zu 15 britischen Pfund (GBP), die an britische Verbraucher verkauft werden, entfällt. Ab sofort unterliegen sämtliche Importe der Einfuhrumsatzsteuer.
  • Bei grenzüberschreitenden Sendungen mit einem Warenwert bis zu 135 GBP an Konsumenten in England, Schottland und Wales wird die Umsatzsteuer direkt an der Kasse erhoben und vom Händler überwiesen. Großbritannien verlagert damit die Einfuhrumsatzsteuer von der Grenze an den Verkaufsort.
  • Anders sieht es bei Produkten aus, die über einen Online-Marktplatz verkauft werden. In diesem Fall ist der Marktplatz dafür verantwortlich, die Steuer einzuziehen und abzuführen. Liegt der Warenwert bei mehr als 135 GBP, wird die Mehrwertsteuer immer bei den Kund*innen abgerechnet.

Cross Border E-Commerce: Zolländerungen nach dem Brexit

Von weitreichenden Änderungen sind auch die Zollformalitäten beim Warenverkehr betroffen. Das Vereinigte Königreich ist seit dem Brexit grundsätzlich als Drittland einzustufen (nach aktuellem Stand bildet Nordirland aus europäischer Sicht eine Ausnahme). Somit sind nicht-britische Unternehmen seit dem 1. Januar 2021 dazu verpflichtet, Zollanmeldungen für Exporte nach Großbritannien vorzunehmen. Sie müssen sich bei der zuständigen Zollbehörde registrieren lassen, wenn sie Waren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bzw. dem internationalen Ausland befördern wollen. Sendungen dürfen nur dann die Grenze passieren, wenn die Zollverfahren korrekt angewandt wurden.

Unternehmen sollten daher unbedingt darauf achten, dass sie rechtzeitig Anträge stellen sowie Registrierungen und Anmeldungen vornehmen.

Um Waren abfertigen zu können, müssen sie etwa eine Zollrechnung vorlegen, auf der die britische Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Grundlage dafür wiederum ist die umsatzsteuerliche Registrierung vor Ort sowie eine vierteljährliche Berichterstattung an die lokale Finanzbehörde.

Zollkosten variieren je nach Produktursprung

Ob im Zuge der neuen Zollverfahren Zölle fällig werden, ist davon abhängig, aus welchem Land Unternehmen Produkte verschicken. Werden Waren nach Großbritannien eingeführt, die ihren Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich haben, fallen keine Zollkosten an. Grund dafür ist das Brexit-Freihandelsabkommen, das Zölle und Importquoten für diese Waren verhindert. Anders ist es bei Produkten mit Ursprung außerhalb der EU und Großbritannien – diese müssen verzollt werden. Eine Übersicht über zu zahlende Zollsätze je nach Produktart hat die britische Regierung im Internet hier zusammengestellt.

Unternehmen wird für die Erfüllung der Formalitäten eine Übergangsphase gewährt: Die neuen Zollvorschriften für die Wareneinfuhr nach Großbritannien sollen dreistufig bis Juli 2021 eingeführt werden. Während für einige Warengruppen schon jetzt Import-Erklärungen fällig werden, dürfen die Dokumente für andere Produkte im Rahmen der Übergangsphase nachgereicht werden.

Brexit: Logistik und Lieferketten an neue Anforderungen anpassen

Wer (weiterhin) geschäftlich mit Großbritannien zu tun hat und von dem boomenden E-Commerce-Geschäft profitieren möchte, sollte sich intensiv mit den neuen Anforderungen an den grenzüberschreitenden Handel beschäftigen. Unternehmen aus der EU bzw. dem internationalen Ausland müssen nicht nur veränderte Vorschriften hinsichtlich der Verzollung und Umsatzsteuer rechtssicher für die eigene Ausgangslage ergründen. Um Verzögerungen, Engpässe und unnötige Kosten zu vermeiden, gilt es auch bestehende Lieferketten auf den Prüfstand zu stellen und diese, wenn nötig, anzupassen. So kann es unter Umständen zielführend sein, Zolllager für Waren einzurichten, die nach Großbritannien gelangen sollen. Zudem kann es sich als gewinnbringend erweisen, eigene IT-Systeme aufzurüsten, da Zollanmeldungen generell elektronisch eingereicht werden müssen.

Erfahrene Logistikpartner wie Hermes International unterstützen bei der Klärung individueller Fragen und Aufgaben durch den Brexit. Um den Warenverkehr samt Zollabwicklung bestmöglich zu gestalten, wird gemeinsam eine Logistikstrategie entwickelt, die es ermöglicht, das Potential des lokalen E-Commerce-Marktes unter den neuen Bedingungen zu heben.

Weitere Informationen zur nun geltenden Einfuhrumsatzsteuer sowie den Marktplatz-Verantwortlichkeiten stehen Ihnen auf der Webseite der britischen Regierung zur Verfügung: https://www.gov.uk/

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