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Strategisches SCM: So setzen Sie das deutsche Lieferkettengesetz erfolgreich um

von Editorial Office

Ab Januar 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) jedes in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu, verantwortliches Handeln entlang der Wertschöpfungskette zu gewährleisten. 2024 tritt der umfangreiche Maßnahmenkatalog auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen in Kraft. Doch welche Pflichten gehen mit dem LkSG einher? Wie bereiten sich Unternehmen optimal darauf vor?  Wir haben die Antworten.

Für wen gilt das deutsche Lieferkettengesetz?

Nach dem am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedeten „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tragen Unternehmen in Zukunft eine hohe Verantwortung für Arbeits- und Umweltbedingungen in ihrer Supply Chain. Die Vorgaben gelten nicht nur für das eigene Geschäftsfeld, sondern in Abstufungen je nach Unternehmensgröße, Einflussmöglichkeiten und zu erwartenden Auswirkungen auch für mittelbare und unmittelbare Zulieferbetriebe.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und nimmt in einem ersten Schritt in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in die Pflicht. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Um drohende Bußgelder zu vermeiden, sind Unternehmen gut beraten, sich zeitnah mit den für sie einhergehenden Pflichten auseinanderzusetzen und die entsprechenden Prozesse in ihre Supply Chain Planung zu integrieren.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Folgende Sorgfaltspflichten gehen mit dem deutschen Lieferkettengesetzes für hiesige Unternehmen einher:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung: Es ist eine Erklärung zu verfassen, welche die Wahrung der Menschenrechte in der unternehmerischen Strategie als Grundwert verankert.
  • Risikomanagement und -analyse: Unternehmen sind verpflichtet, sowohl im eigenen Geschäftsfeld als auch bei Zulieferbetrieben Risiken fortwährend zu identifizieren und zu bewerten.
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen: Unternehmen haben im Rahmen ihres Supply Chain Risikomanagements präventive Maßnahmen für den eigenen Geschäftsbereich und ihre Zulieferer festzulegen.
  • Sofortiges Eingreifen bei Verstößen: Bei Verstößen im eigenen Unternehmen muss unverzüglich gehandelt werden und auch für unmittelbare Zulieferbetriebe ist ein konkreter Plan vorzulegen, der zur schnellen Behebung und Vermeidung von Pflichtverletzungen führt.
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens: Unternehmen sind zur Implementierung eines Verfahrens verpflichtet, welches die Meldung von Rechtsverstößen, deren Nachverfolgung und Ahndung gewährleistet.
  • Dokumentation und Berichtspflicht: Alle Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen durch Dokumentation und jährliche Berichterstattung transparent dargelegt werden.

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Wie und von wem wird die Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes überprüft?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft die Einhaltung des Gesetzes durch eine Kontrolle der Unternehmensberichte. Es geht eingereichten Beschwerden nach und verhängt bei Regelverstößen Sanktionen. Betroffene haben darüber hinaus die Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen direkt an das Bundesamt zu melden.

Welche Herausforderungen birgt das Lieferkettengesetz für Unternehmen?

Die größte Herausforderung für Unternehmen dürfte eine mangelnde Transparenz beziehungsweise ein mangelnder Informationsfluss im Rahmen des Lieferantenmanagements sein. Aktuell sind Unternehmen noch oft unzureichend über die Zulieferbetriebe in ihrem Netzwerk und deren Arbeitsbedingungen informiert. Die für Analyse und Monitoring notwendigen IT-Systeme sind darüber hinaus noch nicht überall auf die neuen Erfordernisse ausgerichtet. In der Folge mangelt es an einem Daten- und Informationsmanagement, welches Prozesse im Lieferantennetzwerk lückenlos sichtbar macht.
Die Anpassung an die Sorgfaltspflichten erfordert zudem komplexe Maßnahmen, die in einem ersten Schritt personelle und finanzielle Ressourcen binden. Ineffizienzen bei der Implementierung können darüber hinaus die Kosten unnötig in die Höhe treiben. Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, kann die Kooperation mit erfahrenen Dienstleistenden eine kostenschonende und effiziente Lösung sein.

Welche Chancen bietet das LkSG?

Die Verbrauchernachfrage nach ethisch und ökologisch nachhaltig produzierten Waren steigt stetig. Die Normen des Lieferkettengesetzes bieten über ihren verpflichtenden Charakter hinaus eine gute Gelegenheit, die positive Wahrnehmung des Unternehmens zu stärken und Wünsche der Endkonsument*innen zu erfüllen. Darüber hinaus kann das Gesetz die eigenen Bemühungen in puncto Nachhaltigkeit gewinnbringend ergänzen: Die nötige Transparenz wird Kosten- und Optimierungspotential aufzeigen, welches Verantwortliche aktiv nutzen sollten, um die erwachsenden Chancen vollumfänglich zu nutzen.

Wie lassen sich die Sorgfaltspflichten erfüllen?

Bei Analyse, Risikobewertung und Transparenz sind Unternehmen auf ein präzises Informations- und Datenmanagement angewiesen. Mit herkömmlichen Instrumentarien lassen sich die Anforderungen kaum bewältigen. Der Digitalisierungsgrad wird einmal mehr zur Grundlage für Kosteneffizienz in der Supply Chain und damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor.
Professionelle SCM-Lösungen erleichtern die Implementierung der Maßnahmen und senken die Kosten langfristig. Logistikexperten wie Hermes International, ein Geschäftsbereich von Hermes Germany, stehen Unternehmen etwa mit Knowhow und spezialisierter Software zur Verfügung, um die Transparenz innerhalb der Lieferkette zu erhöhen oder Risiken zu identifizieren.

  • Transparenz in der Supply Chain: Nur wer sein Liefernetzwerk im Detail überblickt, kann vorbeugen und handeln – Transparenz ist dabei der Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Umsetzung. Ein strategisches und ganzheitliches Supply Chain Management mit softwaregestützten SCM-Lösungen führt Daten und Informationen zusammen, verschafft Verantwortlichen den nötigen Überblick und macht sichtbar, wo Handlungsbedarf besteht.
  • Analyse & SC-Risikobewertung: Definierte Kriterien und präzise Bewertungsinstrumentarien dienen als verlässliche Grundlage, um bestehende Lieferantenbeziehungen zu analysieren und potenzielle Risiken zu bewerten. Auch hier helfen spezialisierte Tools, um Risiken innerhalb des Liefernetzwerkes transparent zu überwachen.
  • Regelmäßige Audits: Durch strukturierte Audits der eigenen Zulieferbetriebe identifizieren Sie Risiken und ermöglichen damit die permanente Optimierung des eigenen Netzwerks.
  • Kommunikation & Schulung: Eine offene Kommunikation schafft nicht nur Vertrauen. Die Schulung der Mitarbeitenden innerhalb des Netzwerkes verankert darüber hinaus die neue Leitlinien in der Lieferkette und sollte als wirkungsvolle Maßnahme zur Wahrung der Pflichten etabliert werden. Kulturell unterschiedliche Blickwinkel sollten selbstredend Beachtung finden.
  • Vertragliche Vereinbarungen: Global agierende Unternehmen sichern sich für den Schadensfall am besten durch vertraglich klar definierte Verantwortlichkeiten und Haftungsklauseln ab.

Deutsches Lieferkettengesetz: Pflichten nachkommen und zukunftsfähig bleiben

Sowohl die Anforderungen als auch die Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind von hoher Komplexität. Besonders KMUs sollten sich nicht scheuen, für die rechtssichere Umsetzung des Lieferkettengesetzes Beratung hinzuzuziehen.
Das baldige Inkrafttreten des Gesetzes sollte Verantwortliche darüber hinaus dazu anhalten, alsbald mit der Transformation zu beginnen und die damit einhergehenden Wettbewerbsvorteile zu heben. Denn nicht nur in Puncto Transparenz und Nachhaltigkeit zahlt sich die rechtssichere Umsetzung aus: Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Entwurf für ein eigens EU-Lieferkettengesetz mit noch strengeren Pflichten auf den Weg gebracht. Es soll bereits für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen, in kritischen Branchen wie der Textilindustrie sogar ab 250 Beschäftigten Gültigkeit erlangen. Auch die Ahndung von Verstößen soll laut Entwurf strenger ausfallen. So sichert die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes die Zukunftsfähigkeit des eigenen Unternehmens.

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