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Lieferkettengesetz: Unternehmen zum Teil unzureichend vorbereitet

von Editorial Office

Anfang 2023  tritt für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Doch nicht alle Unternehmen sind mit ihrem Supply Chain Management ausreichend auf die kommenden Anforderungen vorbereitet. Das geht aus einer im März 2022 durchgeführten Umfrage des Marktforschungsinstituts Sapio Research unter 100 Entscheidungsträger*innen in Fashion-, Lifestyle-, Textil- und Einzelhandelsunternehmen hervor. Demnach erschweren insbesondere mangelnde Transparenz und die Nutzung ineffizienter, nicht automatisierter Controlling-Methoden die Umsetzung. Wir haben die wichtigsten Studienergebnisse für Sie zusammengefasst.  

Konsequente Dokumentation erforderlich

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt mit klar definierten Anforderungen und Normen die Verantwortlichkeiten von Unternehmen für Menschenrechte und Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten vom Rohstoff bis zum Verkaufsprodukt fest. Dabei gelten die Pflichten nicht nur für das eigene Unternehmen, sondern auch für direkte und zum Teil indirekte Lieferanten in der Supply Chain. Das Gesetz gilt ab dem 01. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen und ein Jahr danach auch für solche mit 1.000 Mitarbeiter*innen. Die von Sapio Research zur Vorbereitung und Umsetzung des Gesetzes Befragten sind verantwortlich für Supply Chain Management, Logistik, Operations oder IT in Unternehmen zwischen 1.000 und 10.000 Mitarbeitern. Etwa vier von fünf der befragten Unternehmen (82 Prozent) aus den Bereichen Mode, Lifestyle, Textilindustrien oder Einzelhandel beziehen Produkte von  Produzent*innen oder Zuliefer*innen, die in Ländern mit weniger strengen Standards als in der EU ansässig sind. Sie benötigen daher Systeme und Verfahren, die eine konsequente Überwachung und Dokumentation der Umsetzung in der gesamten Supply Chain gewährleisten.

Drei von zehn Unternehmen über Details des LkSG im Unklaren

Die Mode- und Textilindustrie mit ihren weit verzweigten globalen Lieferketten wird von der Gesetzgebung in besonderem Maße betroffen sein. Die Befragung richtete sich deshalb gezielt an Unternehmen dieser Branche. In der Befragung sagten drei von fünf Teilnehmer*innen, dass sie sich der Gesetzgebung sowie der Notwendigkeit ihrer Umsetzung bewusst seien. Rund ein Drittel (34 Prozent) gab allerdings an, die Details nicht zu kennen. Etwa die Hälfte (53 Prozent) räumt ein, noch nicht Compliance-konform agieren zu können und sogar 18 Prozent sind unsicher, ob sie dies bis zum Inkrafttreten des LkSG erreichen werden.

Mangelnde Transparenz in der Supply Chain erhöht Risiko von Verstößen

Der Umfrage zufolge holen bereits sieben von zehn Unternehmen (71 Prozent) Zertifizierungen von ihren direkten Lieferanten ein, um Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltrisiken in ihrer Supply Chain zu bewerten und zu vermeiden. Jedoch forderte erst weniger als die Hälfte (47 Prozent) diese auch von den Zulieferbetrieben ihrer Lieferanten, also den indirekten Zulieferern, ein. Die sich daraus ergebende mangelnde Transparenz in der Lieferkette erhöht das Risiko von Verstößen und Regelverletzungen erheblich.

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Ineffiziente, nicht automatisierte Methoden erschweren Umsetzung

Das Ergebnis der Erhebung deutet darauf hin, dass die Umsetzung des Lieferkettengesetzes mit den derzeitigen Systemen und Prozessen eine Herausforderung sein werde. So gaben 27 Prozent der Umfrage-Teilnehmer an, die Zertifizierungen in Papierform in einem Aktenschrank aufzubewahren. Zwar führen bereits fast alle der befragten Unternehmen (94 Prozent) in ihrer Lieferkette Audits durch. Nur zwei Drittel davon allerdings speichern die Ergebnisse in digitalen Datenbanken – ganze 37 Prozent bewahren sie in Papierform auf. Bei Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern sind es sogar knapp die Hälfte (46 Prozent). Bei etwa einem Viertel der kleineren Unternehmen werden die Audit-Ergebnisse in Ordnern auf gemeinsam genutzten Laufwerken oder sogar auf den persönlichen Laufwerken der verantwortlichen Mitarbeiter gespeichert, 19 Prozent nutzen eine Tabellenkalkulation.

Veraltete Systeme und Methoden machen die Zugänglichkeit, Verwaltung und Auffindbarkeit von Informationen schwierig und das Monitoring und die Umsetzung der Gesetzesnormen damit fehleranfällig. Diese Problematik ist den Verantwortlichen bewusst: Rund die Hälfte der Befragten (48 Prozent) glaubt nicht, mit der aktuell genutzten Technologie die relevanten Daten und Kennzahlen vollständig automatisch in ihre Berichterstattung integrieren und damit die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette effizient unterstützen zu können. Bei kleineren Unternehmen gaben sogar zwei Drittel der Unternehmen an, nicht über hinreichende Technologien zu verfügen.

Unternehmen erkennen Bedarf bei technologischer Erweiterung

Mit einer manuellen Datenerhebung und -auswertung ohne automatisierte Unterstützung wird die Umsetzung des Lieferkettengesetzes zu einer zeitaufwändigen Aufgabe, die anfällig für Fehler und Ungenauigkeiten ist. Das birgt für die Unternehmen ein hohes Risiko, da die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten mit teils hohen Sanktionen belegt wird. Die Unternehmen sind sich dieser Herausforderung und auch der Folgen bewusst. Mit 93 Prozent sind der Umfrage zufolge fast alle Verantwortlichen davon überzeugt, erweiterte technologische Lösungen zu benötigen, um die LkSG-Gesetzgebung vollumfänglich umsetzen zu können. Lediglich 30 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die derzeit zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette verwendeten Technologie ihnen die Einhaltung des Lieferkettengesetzes vollständig möglich sein wird. Bei Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern sagten das sogar nur 14 Prozent.

Eine zuverlässige Methode, um zum Beispiel ablaufende Zertifizierungen in der Lieferkette zu erkennen, ist das automatische Versenden von Alerts. Sieben von zehn Unternehmen gaben an, dass ihr System zur Speicherung und Aufzeichnung von Zertifizierungen in der Lieferkette automatisch derartige Warnungen versendet. Größere Unternehmen sind dazu sogar seltener imstande als kleine: Nur 43 Prozent dieser Organisationen gaben an, mit ihrer derzeit eingesetzten Technologie, fehlende oder ungenaue Zertifizierungen automatisch zu erkennen.

Integration in das Supply Chain Management empfehlenswert

Die Ergebnisse legen nahe, dass die methodische und technologische Vorbereitung der Umsetzung des Lieferkettengesetzes bisher nicht von allen Unternehmen der Mode-, Lifestyle- und Textilbranche zur Genüge vorangetrieben wurde. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Normen und den zu ihrer Einhaltung notwendigen Erfordernissen ist dringend zu empfehlen – nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern über das gesamte Lieferantennetzwerk hinweg.

Hierbei empfiehlt sich die Integration in das strategische Supply Chain Management: Besonders die Datenverwaltung, der Informationsfluss sowie die automatische Überwachung und Auswertung von Daten kann eine entsprechende Supply Chain Management-Software wesentlich zuverlässiger leisten als die manuelle Bearbeitung, wie sie der Umfrage zufolge noch in vielen Unternehmen praktiziert wird.

Aufgrund der Tragweite des Lieferkettengesetzes sollten es Unternehmen in Betracht ziehen, beim Ausbau technologischer Voraussetzungen und methodischer Kompetenz mit spezialisierten Dienstleistern wie Hermes International zusammenzuarbeiten. Diese verfügen über das notwendige Know-how sowie entsprechende Softwarelösungen, um einen transparenten Einblick in die verschiedenen Prozesse innerhalb des Liefernetzwerkes und damit ein effizientes Lieferantenmanagement ermöglichen.

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